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September 2002 LebenszykluscService, v1.2 D-1 Leitung D Anmerkung - dieser Anhang ist nicht Teil der Lebenszyklusservice-Spezifikation. Dieses Beschreibung wird als vorgeschlagene Weise des Ausübens der generischen Fabriken umfaßt. Die Spezifikation für den Lebenszyklusservice schließt das GenericFactory mit ein Schnittstelle. Es gibt mindestens zwei Arten des Gegenstandes, die diese Schnittstelle stützen: spezifische Fabriken der ?- Implementierung, die wirklich die Betriebsmittel für ein neues zusammenbauen Gegenstand und generische Fabriken des ?, die Anträge an jede Implementierungsbesonderefabriken weiterleiten oder andere generische Fabriken. Durch die Konfiguration der generischen Fabriken und der spezifischen Fabriken der Implementierung in ein Diagramm, a Kreationsservice kann errichtet werden, der die Verteilung von vielem ausübt Betriebsmittel und können sie benutzen, um eine breite Vielzahl der Gegenstände zu verursachen. , sicherzugehen, daß der Kreationsservice scalable ist, ist es wesentlich daß die Grundregel von Vereinigung wird angenommen - jeder Bestandteil behält seine Autonomie anstatt das Werden Untergebener zu anderen. Wann immer der Kreationsservice einen Kreationsantrag empfängt, benötigt der Antrag überqueren Sie das Diagramm, bis es eine spezifische Fabrik der Implementierung erreicht, die erfüllen kann der Antrag. Wie der Antrag das Diagramm überquert, jeder Nichtterminalnullpunkt im Diagramm (d.h., die generischen Fabriken) entscheidet, welche Verbindung der Antrag zunächst überquert. Entscheidungen basieren nach Informationen über jede vorhandene Verbindung, alle mögliche politischen Linien innen Kraft an diesem Nullpunkt und selbstverständlich am tatsächlichen Antrag. Offenbar müssen die Konfiguration und die politischen Linien solch eines Kreationsservices sein ausgeübt. Jedoch umfaßt die Spezifikation nicht die Spezifikation von Leitungsschnittstelle. Dieses ist, weil die Grundregel der Vereinigung nicht nur ist wichtig zum Lebenszyklusservice. Es ist zu einer Anzahl von anderen Dienstleistungen wesentlich, |  |
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